Uwaga dotycząca archiwizacji zdjęć i powiadomień e-mail

Archiwizacja zdjęć w celu umożliwienia nowych zamówień jest częścią naszej usługi, a zatem jest to umowna część tworzenia konta klienta.

Ponadto wysyłanie przypomnień/powiadomień za pośrednictwem poczty e-mail (na przykład informacji o udostępnianiu zdjęć lub ich usuwaniu) jest częścią naszej usługi, dlatego nie jest wymagane oddzielne wyrażanie zgody.

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Nasza polityka prywatności znajduje się tutaj.

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Auftragnehmer (im Folgenden: Fotografen) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten, Fachabzüge, Videos usw.) Davon erfasst sind auch Lichtbildwerke der Fotografin.

II. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Es wird vereinbart, dass die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen an den Auftraggeber übergehen.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen ist nicht zulässig. Dazu zählen Veränderungen und Weiterbearbeitung des Bildmaterials durch z.B. Fotobeschnitt, Composing, Montage, Veränderung des Bildlooks oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes.
  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online-Medien (z.B. in social media wie Facebook, Twitter usw.) ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Hierbei ist bei jeder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  8. Die Original-Daten (unbearbeitete Roh-Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Model-Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Nach § 19 UStG wird auf die Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung). Die Kosten für das gebuchte Foto-Paket sowie zusätzlich gewünschter Fotoprodukte sind nach deren Auswahl zu zahlen. Eine Übergabe/ Übersendung der fertigen Fotoprodukte findet erst nach kompletter Bezahlung statt.
  2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

IV. Leistung und Leistungsstörung

  1. Nach der ersten Basis-Bearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Lichtbilder seiner Wahl aussuchen kann. Die Auswahl teilt der Auftraggeber dem Fotografen schriftlich mit. Die Entscheidung, welche Bilder bearbeitet werden und in die Online-Galerie kommen, trifft der Fotograf. Der Fotograf verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zahlungseingang die Lichtbilder zukommen zu lassen.
  2. Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist nicht erlaubt und gilt als Eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
  3. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Fotografens ausdrücklich an. Reklamationen zur Bildauffassung, der künstlerisch-technischen Gestaltung oder zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  4. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

V. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  6. Im Falle von Rechtsverletzungen ist der Fotograf berechtigt seine Schadensersatzansprüche nach der Honorartabelle (Bildhonorare) der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu berechnen.

VI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. Die gesetzlichen Regeln des Datenschutzes werden eingehalten.

VII. Lieferzeiten

  1. Der Auftraggeber erhält innerhalb von 14 Tagen den Link zu einer Online-Galerie, in welcher er die Lichtbilder aussuchen kann. Der Fotograf verpflichtet sich, die Lichtbilder innerhalb von 4 Wochen ab Zahlungseingang fertig gestellt zu haben.
  2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Betriebsstörungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
  3. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

IX. Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.